| Art.Nr: | Trauring-504107 |
| Breite: | 6.00 mm |
| Tiefe: | n/a |
| Stärke: | 1.40 mm |
| Gewicht: | n/a |
| Material: | Weissgold 585 |
| weiteres Material: | n/a |
| weiteres Material: | n/a |
| Zusatz Material: | n/a |
| Oberfläche: | matt, mit umlaufender Glanzrille |
| Branchenüblicher Einzelhandelspreis: | 674,00 € |
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Informationen zu den verwendeten Edelmetallen
Gold
Gold wird in der heutingen Zeit‚ aufgrund der schwankenden Kapitalmärkte und Krisen als sicherste Kapitalanlage eingestuft. International dient Gold in Form von Goldmünzen oder Barren weiterhin als Zahlungsmittel. Weltweit wird Gold von den nationalen Zentralbanken als sichere Finanzreserven eingelagert. Umgänglich findet Gold im großen Maße in der Schmuckindustrie seine Anwendung. Es wird zu Ringen‚ Halsschmuck‚ Armbändern und allen erdenklichen Schmuckstücken verarbeitet. Der reine Goldanteil (Feingold) wird durch einen Stempel im Schmuckstück beglaubigt. In der Natur kommt Gold als gediegenes Mineral vor. Aufgrund von Kupferbeimengungen kann Gold rosa oder rötlich erscheinen. Der Kupferanteil senkt bei der Beimengung die Schmelztemperatur von Gold. Zusätzlich steigert er die Härte und Festigkeit. Gold kommt auf der ganzen welt vor. Knapp 42 Prozent des geförderten Golderzes kommen aus Australien‚ den USA und Südafrika. Schmucklegierungen aus Gold gehören dem Dreistoffsystem Gold-Kupfer-Silber an. Die Verbindung dieser Metalle lässt sich hervorrangend herstellen. Ein Grund ist‚ dass diese Metalle auch in der Natur zusammen vorkommen. Je nach Legierungsanforderung werden auch andere Zusätze beigefügt.Zusammensetzung hängst also im Wesentlichen von der Art der Legierungsanforderung ab. Festigkeit‚ Abrieb‚ Härte und Farbe sind also die Anforderungen‚ nach denen sich die Legierung zusammen setzt. Jede Legierung unter Angabe des Feingoldgehalts darf in Deutschland angeboten werden. Die Stempelung mit Angabe über den Feingoldanteil ist nicht gesetzlich vorgeschrieben‚ müssen aber bei freiwilliger Angabe den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Die rechtliche Grundlage mit Stand von Juni 2006 ist hierfür das Gesetz über den Feingoldgehalt der Gold und Silberwaren.Gold verarbeitet als Goldschmuck. Seit tausenden von Jahren erfolgreich
Weissgold
Usprünglich wurde Weissgold von der Schmuckindustrie Anfang des 20. Jahrhunderts als kostengünstige Platinalternative entwickelt. Die Zusammensetzung von Feingold und entfärbenden Metallen stellt die Grundlage für die Weißgoldlegierung dar. Hauptsächlich wird Palladium als Zusatz zur Legierung verwandt. Oft wurde in der Vergangenheit Nickel hierfür benutzt. Nickel wird heute bei der Herstellung von Schmuckgegenständen in Deutschland nicht mehr verwendet. Bei Legierungen mit kleineren Feingoldanteilen wird Silber zur Farbblassung verwendet. Rhodium mittels galvanischer Verfahren wird oftmals bei der Herstellung von Schmuck in Weissgoldlegierungen angewandt. Die Anwendung stellt durch die Rhodinierung einen Anlaufschutz sicher. Auch Rhodium stellt ein Nebenmetall von Platin dar. Die Kratzfestigkeit wird neben der Entfärbung durch die Anwendung von Rhodium verbessert. Auch bei Silber wird es als Anlaufschutz verwendet. Der Überzug mittels Rhodium ist nicht anzeigepflichtig.

