Stein: 1 x Zirkonia
€ 589,99*
€ 299,99*
Stein: 1 x Zirkonia
€ 319,99*
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Wir versuchen uns ständig weiter zu entwickeln - bezogen auf Ihre Wünsche in der Angebotsvielfalt der Schmuckartikel‚ aber auch auf Ihr berechtigtes Interesse an Sicherheit und Transparenz. Vorschläge bezogen auf die Darstellung der Schmuckstücke‚ die Bestellfunktion oder andere Ideen nehmen wir gerne auf. Wir versuchen ständig besser zu werden. Der Maßstab hierfür sind Sie.Vor Aufnahme von neuen Schmuckartikeln werden umfangreiche Qualitätsprüfungen von unseren Fachleuten vorgenommen. Die strengen deutschen Bestimmungen werden dabei stets berücksichtigt. Edelmetalle unterlagen in der Vergangenheit hohen Preisschwankungen. Wir versuchen unsere Preise stabil zu halten und nur sehr selten anzupassen. Bei Fragen zu einzelnen Schmuckstücken antworten wir Ihnen gerne über unsere Kontaktformular. Wir hoffen Ihnen einen informativen und erfolgreichen Einkauf mit unserem Service zu ermöglichen. Neben der richtigen Waren in unserem Schmuckangebot wünschen wir Ihnen viel Freunde auf unseren Seiten.
Informationen zu den verwendeten Edelmetallen (Unsere Edelmetallkunde):
Gold
Schwankende Kapitalmärkte machen Gold zu einer sicheren Anlageform.International wird Gold als Zahlungsmittel anerkannt. Weltweit wird Gold von den nationalen Zentralbanken als sichere Finanzreserven eingelagert. Alltäglich begegnet man Gold in Form von Schmuckstücken aller Art. Der reine Goldanteil (Feingold) wird durch einen Stempel im Schmuckstück beglaubigt. Das umgangssprachlich bekannt Gelbgold kommt in der Natur als gediegenes Mineral vor und hat eine sattgelbe Farbe. Durch Beimengungen von Kupfer kann Gold von rosa bis rötlich erscheinen. Der Kupferanteil senkt bei der Beimengung die Schmelztemperatur von Gold. Zusätzlich steigert er die Härte und Festigkeit. Gold ist auf allen Kontinenten verstreut zu finden. Aus Nordamerika‚ Australien und Südafrika kommen zusammen ca. 40 Prozent der Goldförderungen. Schmucklegierungen aus Gold gehören dem Dreistoffsystem Gold-Kupfer-Silber an.Diese Metall kommen ursprüglich in der Natur zusammen vor und lassen sich gut miteinander verbinden. Bepielsweise wird auch Platin der Legierung beigefügt. Es ist also entscheidend‚ welche Art der Verwendung für das Material nach Zusammensetzung angedacht ist. Die Zusammensetzung hängt daher von den Anforderungen nach Härte‚ Farbe‚ Festigkeit und Abrieb ab.In Deutschland darf jede Legierung mit Angabe des Feingoldanteils gefertigt und angeboten werden. Die Stempelung mit Angabe über den Feingoldanteil ist nicht gesetzlich vorgeschrieben‚ müssen aber bei freiwilliger Angabe den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Das 'Gesetzt über den Feingoldgehalt der Gold und Silberwaren' bildet hierfür die Grundlage in Deutschland. Der Goldschmuck in unser Schmuck-Auswahl wird von unseren Kunden sehr geschätzt.
Gelbgold
Gelbgold setzt sich aus Feingold‚ Kupfer und Silber zusammen. Um die Farbgebung zu verändern wird das Mischverhältnis der Metalle angepasst. Je höher der Anteil an Feingold‚ desto kräftiger und satter bildet sich der Gelbgoldton. Die Farbgestaltung kann hierbei stufenlos variieren.Aufgrund des internationalen Erkennungswertes ist Gelbgold die beliebteste Farblegierung.
Weissgold
Als kostengünstige Alternative zu Platin wurde diese farblose Legierung Anfang des 20. Jahrunderts von der Schmuckindustrie entwickelt. Feingold und der Zusatz von entfärbenden Metallen bilden die Grundlage für weiße Goldlegierungen.Legierungszusatz ist hauptsächlich Palladium‚ was ein Nebenmetall von Platin ist. Früher wurde hierzu oft Nickel benutzt. Bei der Herstellung von Schmuckwaren wird Nickel in Deutschland nicht mehr verwendet. Silber wird zur Entfärbung bei Legierungen benutzt‚ deren Feingoldanteil eher geringer ist. Schmuck aus Weissgoldlegierungen werden meistens durch galvanische Verfahren mit Rhodium überzogen.Man spricht auch von rhodiniert oder Anlaufschutz. Auch Rhodium stellt ein Nebenmetall von Platin dar. Neben der Farbgebeung erhöht Rhodium die Kratzfestigkeit. Auch bei Silber wird es als Anlaufschutz verwendet. Die Verwendung von Rhodium zur Oberflächenbehandlung ist nicht anzeigepflichtig.














