€ 569,99*
Stein: 1 x Zirkonia
€ 589,99*
€ 759,99*
Willkommen auf den Seiten von nLight creating worlds.
Wir versuchen uns ständig weiter zu entwickeln - bezogen auf Ihre Wünsche in der Angebotsvielfalt der Schmuckartikel‚ aber auch auf Ihr berechtigtes Interesse an Sicherheit und Transparenz. Vorschläge bezogen auf die Darstellung der Schmuckstücke‚ die Bestellfunktion oder andere Ideen nehmen wir gerne auf. Nlight - creating worlds nimmt die Meinungen seiner Kunden ernst. Wir setzen die daraus erhaltenen Erkenntnisse gerne und dankend um.Das Warensortiment wird sorgfältig von sachverständigen Fachleuten ausgesucht. Dabei achten wir in erster Linie auf die Qualität der Waren sowie auf die Herkunft der durch die Lieferanten angebotenen Artikel. Die Waren müssen die nach deutschem Recht gültigen Bestimmungen entsprechen. Wir versuchen unsere Preise stabil zu halten‚ gerade in Zeiten von stark schwankenden Edelmetallkursen. Unser Service-Team bemüht sich Ihre Fragen schnellst möglich zu beantworten. Wir wünschen Ihne viel Spaß auf unseren Seiten und hoffen Ihren Geschmack getroffen zu haben.
Informationen zu den verwendeten Edelmetallen (Unsere Edelmetallkunde):
Gold
Gold wird gerade heute aufgrund der schwankenden Kapitalmärkte und Krisen als sicherste Kapitalanlage eingestuft.International dient Gold in Form von Goldmünzen oder Barren weiterhin als Zahlungsmittel. Sämtliche Staaten halten Goldreserven. Gold wird zu Ketten‚ Ringen‚ Broschen und sonstigen Schmuckstücken in den unterschiedlichsten Legierungen gefertigt. Der Edelmetallgehalt wird durch die Repunze (Stempel) beglaubigt. In der Natur kommt Gold als gediegenes Mineral vor. Durch Beimischung von Kupfer kann Gold von rosa bis rötlich erscheinen. Der Kupferanteil senkt bei der Beimengung die Schmelztemperatur von Gold. Zusätzlich steigert er die Härte und Festigkeit. Gold ist auf allen Kontinenten verstreut zu finden. Aus Nordamerika‚ Australien und Südafrika kommen zusammen ca. 40 Prozent der Goldförderungen. Im klassischen Sinne gehören Goldlegierungen dem Dreistoffsystem aus Gold-Silber-Kupfer an. Die Verbindung dieser Metalle lässt sich hervorrangend herstellen. Ein Grund ist‚ dass diese Metalle auch in der Natur zusammen vorkommen. Platin wird ebenfalls der Legierung beigefügt. Wie das Material zusammengesezt wird‚ hängt von der Art der Verwendung ab. Die Zusammensetzung hängt daher von den Anforderungen nach Härte‚ Farbe‚ Festigkeit und Abrieb ab. Unter Angabe des Feingoldgehalts darf in Deutschland jede Legierung angeboten werden. Die Stempelung mit Angabe über den Feingoldanteil ist nicht gesetzlich vorgeschrieben‚ müssen aber bei freiwilliger Angabe den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Das Gesetz über den Feingoldgehalt der Gold-und Silberwaren mit Stand von Juni 2006 ist hierfür weisend. Wir wählen für Sie nur erstklassige Goldschmuck Produkte aus.
Rotgold
Rotgold erhält aufgrund seines hohen Kupferanteils in der Legierung seinen Farbton. Neben Kufer und Feingold wird Silber aufgrund von Verarbeitungszwecken der Legierung begefügt. Dabei übertrifft der Kupferanteil den von Silber deutlich.Neben der Farbgebung ist Kupfer für die Beschaffenheit Härte verantwortlich.
Weissgold
Usprünglich wurde Weissgold von der Schmuckindustrie Anfang des 20. Jahrhunderts als kostengünstige Platinalternative entwickelt. Die Zusammensetzung von Feingold und entfärbenden Metallen stellt die Grundlage für die Weißgoldlegierung dar. Um die Entfärbung des Feingolds zu erhalten wird hauptsächlich Palladium verwendet. Oft wurde in der Vergangenheit Nickel hierfür benutzt.Nickel wird heute aus Gesundheitsgründen in Deutschland nicht mehr bei der Herstellung von Schmuckwaren verwendet. Bei Legierungen mit geringeren Feingoldanteilen wird auch Silber benutzt. Als galvanisches Verfahren werden Schmuckstücke aus Weißgold mit Rhodium bearbeitet. Die Anwendung stellt durch die Rhodinierung einen Anlaufschutz sicher. Rhodium ist ebenfalls ein Nebenmetall von Platin. Die Kratzfestigkeit wird durch die Verwendung von Rhodium verstärkt. Es wird auch als Anlaufschutz bei Silber verwendet. Der Überzug mittels Rhodium ist nicht anzeigepflichtig.














